Was ist eine "Geldauflagenliste"?
Die Oberlandesgerichte (OLG) der Bundesländer führen Verzeichnisse, in denen gemeinnützige Einrichtungen gelistet sind. Diese Verzeichnisse werden umgangssprachlich auch als "Geldauflagenliste" oder "Bußgeldliste" bezeichnet. Einrichtungen, die auf diesen Listen stehen, sind berechtigt, Geldauflagen, welche im Zuge eines Strafverfahrens auferlegt werden, als Spende zu erhalten. Dadurch fließen die Geldauflagen in die Kassen gemeinnütziger Organisationen statt in die Staatskasse.
Wie lasse ich meine Einrichtung in eine Geldauflagenliste aufnehmen?
Natürlich durch einen Antrag beim entsprechenden Oberlandesgericht! Da es dafür keine einheitliche Plattform oder Vorlage gibt, müsste man die Anträge aller Gerichte manuell zusammensuchen und ausfüllen. Das nervt und kostet Zeit! Doch zum Glück gibt es geldauflagen-spenden.de. Wir haben alle Links und Antragsinformationen für Sie zusammengefasst und machen das Ausfüllen der Anträge zum Kinderspiel.
Was hat geldauflagen-spenden.de zu bieten?
Da Anträgen hinterzulaufen mühselig ist, haben wir die Anträge aller Oberlandesgericht (sofern verfügbar) für Sie auf dieser Webseite gesammelt. Sie können die
Vorlagen nach Ihrer
Registrierung kostenfrei herunterladen. Unser
Gerichtsverzeichnis gibt Ihnen wertvolle Hinweise zum korrekten Ausfüllen und Einreichen der Anträge. Wer sich noch gar nicht mit dem Thema Geldauflagen-Spenden beschäftigt hat, bekommt einen generellen Einblick in unserem
Geldauflagen-ABC Falls Ihnen für das manuelle Ausfüllen die Zeit fehlt, haben Sie die Möglichkeit, sich ein
Unterstützer-Abo zu klicken. Damit müssen Sie nur einmal Ihr Organisationsprofil ausfüllen und schon können Sie alle
Anträge wie durch Zauberhand
vorbefüllt herunterladen. Natürlich bietet das Abo noch weitere Vorteile, zu denen Sie
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