In unserem Geldauflagen-ABC erfahren Sie, wie der Eintragungsprozess abläuft und was Sie beim Erhalt einer Zahlung tun müssen.
Sollte ich die Aufnahme beantragen?
Kurze Antwort: Ja! Außer einem organisatorischen Aufwand entstehen keine Nachteile. Unter dem Strich stellt die Eintragung für Ihre Einrichtung eine Art "Lotterie" da, bei der Sie Spendengelder gewinnen können. Und dabei zahlen Sie nicht einmal Einsatz!
Wo finde ich die Antragsunterlagen?
Erstellen Sie einen Account für Ihre Einrichtung auf geldauflagen-spenden.de und laden Sie die zahlreichen Anträge kostenfrei herunter. Ihr Vorteil: Sie ersparen sich den Rechercheaufwand. Natürlich können Sie die Anträge auch selbst zusammensuchen. In unserem Gerichtsverzeichnis finden Sie alle notwendigen Hinweise und Referenzen, die Sie für die Antragstellung benötigen.
Wie fülle ich den Antrag aus?
Alle Unterlagen müssen ausgefüllt und von den berechtigten Personen der Einrichtung gegengezeichnet werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um wiederkehrende Informationen, wie z. B. Stammdaten, Kontoverbindung etc. Wir beschleunigen diesen Prozess! Mit einem Unterstützer-Abo befüllen wir Ihre Anträge automatisiert.
Wie reiche ich den Antrag ein?
Prüfen Sie, ob alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind. Denken Sie immer daran: das OLG ist berechtigt, unvollständige Anträge ohne vorige Rücksprache zu den Akten zu legen. Abschließend können Sie den Antrag an das OLG versenden.
War meine Eintragung erfolgreich?
Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.
Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?
Sehr gut, Sie haben Ihre erste Zuwendung erhalten! Jetzt sollte Sie unbedingt daran denken, dem Gericht den Erhalt der Zuwendung zu melden. Unterstützer nutzen unsere Spendendokumentationsfunktion, um den Überblick über Ihre Zuwendungen zu behalten. Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass Zahlungspflichtige die Geldzuwendungen aus Bussgeldverfahren nicht steuerlich absetzen können. Quittungen sollten daher einen Vermerk in der Form "Die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage/Geldbuße geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig" erhalten.
Wie lange ist meine Eintragung gültig?
Die Gültigkeit aktueller Geldauflagenlisten variiert je nach zuständigem OLG. In der Mehrheit der Fälle muss die Eintragung regelmäßig (alle 1-2 Jahre) erneuert werden. Dazu muss der Antrag erneut beim OLG eingereicht und die Eintragung bestätigt werden. Ein Abo kann Ihnen also nicht nur einmal, sondern mehrfach viel Aufwand ersparen.