OLG Bamberg

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Bamberg (Bayern) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Leider stellt das OLG Bamberg die Antragsunterlagen nicht öffentlich zur Verfügung. Diese müssen zunächst telefonisch (siehe Links und Referenzen) oder per E-Mail an gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de angefordert werden.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Die Einreichung kann per E-Mail an gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de oder per Post an die auf dem Antrag hinterlegte Anschrift erfolgen.

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Bamberg Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Bamberg stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Die Eintragung in die Geldauflagen-Liste des OLG Bamberg ist zwei Jahre gültig.
Falls innerhalb der zwei Jahre eine Zuweisung von Geldauflagen stattfindet, wird die Einrichtung automatisch erneut in die Liste aufgenommen. Falls keine Zuweisung erfolgt ist, kann eine erneute Aufnahme beantragt werden.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an gemeinnuetzige@olg-ba.bayern.de
Rückfragen per Telefon an +499518330