Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:
Die Antragsunterlagen der Staatsanwaltschaften sind auf den unten verlinkten Seiten zu finden, wobei alle StA die selbe Vorlage verwenden. Für die Beantragung muss lediglich eine der Vorlagen ausgefüllt werden. Die Einreichung der Anträge kann per Post oder an eine der folgenden E-Mail Adressen geschehen:
Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.
Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.
Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Koblenz Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.
Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.
Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Koblenz stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.