OLG Rostock

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Gerichts.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Alle Unterlagen müssen per Post an die auf dem Antrag vermerkte Adresse geschickt werden.

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Rostock Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Rostock stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Die Eintragung in die Geldauflagen-Liste des OLG Rostock ist bis auf Weiteres unbegrenzt gültig.
Eine Einrichtung wird in eine Neuauflage der Liste nicht wieder aufgenommen, wenn
  • a) die Einrichtung gemeinnützige Zwecke offensichtlich nicht mehr verfolgt,
  • b) der Einrichtung ihre Tätigkeit aufgrund behördlicher Anordnung untersagt ist,
  • c) der Einrichtung während der Dauer von zwei Jahren keine Geldauflagen und Geldbußen zugewiesen worden sind und sie die Eintragung in die Liste nicht erneut beantragt,
  • d) die Einrichtung eines von ihr angeforderten Rechenschaftsberichts nicht oder nicht fristgemäß einreicht,
  • e) der Geschäftsführer oder sonst verantwortliche Personen wegen Eigentums- oder Vermögensdelikten zum Nachteil der Einrichtung oder wegen vergleichbarer Straftaten bestraft worden sind und die Geschäfte weiterführen,
  • f) nach dem Inhalt des eingereichten Rechenschaftsberichts die erhaltenen Gelder nicht unmittelbar und ausschließlich zu den gemeinnützigen Zwecken verwendet werden,
  • g) die Einrichtung ihrer Mitteilungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de
Rückfragen per Telefon an +493813310