OLG Schleswig

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Schleswig (Schleswig-Holstein) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Das OLG Schleswig gibt nur auf telefonische Nachfrage hin Informationen zur Geldauflagen-Eintragung heraus (Durchwahl Frau Behrendt +49 4621 861 274).

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Der ausgefüllte Antrag muss per Post an Frau Behrendt gesendet werden:
OLG Schleswig
z. H. Frau Behrendt
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Schleswig Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Schleswig stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Zur Gültigkeitsdauer der Listeneintragung des OLG Schleswig liegen keine Informationen vor.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an verwaltung@olg.landsh.de
Rückfragen per Telefon an +494621861274