KG Berlin

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des KG Berlin (Berlin) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Das Kammergericht Berlin schüttet Mittel aus einem Sammelfond an gemeinnützige Organisationen aus. Diese Mittel werden für konkrete Maßnahmen in einem der Bereiche Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe, Gesundheits- und Suchthilfe sowie zur Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zur Verfügung gestellt. Alle Antragsunterlagen und ein dediziertes Online-Portal für die Aufnahme in die Geldauflagen-Liste findet auf der Webseite des KG Berlin.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Folgen Sie den Anweisungen im Online-Portal des KG Berlin, um den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Der Beantragung zur Aufnahme erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Portal.

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren KG Berlin Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das KG Berlin stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Zur Gültigkeitsdauer der Listeneintragung des KG Berlin liegen keine Informationen vor.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an verwaltung@kg.berlin.de
Rückfragen per Telefon an +493090150