OLG Zweibrücken

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Das OLG Zweibrücken gibt nur auf telefonische Nachfrage hin Informationen zur Geldauflagen-Eintragung heraus. Auf diesem Weg konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das OLG die Aufnahme in die Geldauflagenlisten an seine Bezirks-Staatsanwaltschaften (StA) Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken delegiert hat. Jedem Landgericht muss daher ein Antrag inkl. der entsprechenden Anhänge übermittelt werden. Weder das OLG Zweibrücken noch eine der Staatsanwaltschaften stellen eine Antragsvorlage bereit.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Alle Anträge sind formlos zu stellen. Die Einreichung der Unterlagen kann per Post oder an die nachfolgenden E-Mail-Adressen der Staatsanwaltschaften erfolgen:

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Zweibrücken Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Zweibrücken stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Zur Gültigkeitsdauer der Listeneintragung des OLG Zweibrücken liegen keine Informationen vor.