OLG Braunschweig/Celle/Oldenburg

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Braunschweig/Celle/Oldenburg (Niedersachsen) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Eintragung gemeinnütziger Einrichtungen bei den OLGs Braunschweig, Celle und Oldenburg wird zentral das OLG Oldenburg abgewickelt. Informationen können Sie der Webseite des OLG Oldenburg entnehmen.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Alle Unterlagen müssen per E-Mail an die Adresse olgol-poststelle@justiz.niedersachsen.de übermittelt werden.

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Braunschweig/Celle/Oldenburg Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Braunschweig/Celle/Oldenburg stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Die Eintragung in die Geldauflagen-Liste des OLG Braunschweig/Celle/Oldenburg ist 5 Jahre gültig.
Eine automatische Verlängerung der Eintragung findet nicht statt, sondern muss aufs Neue erfolgen.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an olgol-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
Rückfragen per Telefon an +494412200