OLG Bremen

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Bremen (Bremen) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Gerichts.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Alle Unterlagen müssen per E-Mail an die Adresse office@gensta.bremen.deübermittelt werden. Eine Übermittlung per Post ist nicht zulässig.

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Bremen Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Bremen stellt dazu diese Meldevorlage bereit.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Die Eintragung in die Geldauflagen-Liste des OLG Bremen ist bis auf Weiteres unbegrenzt gültig.
Von der Liste gestrichen wird eine Einrichtung, wenn:
  • a) konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Geldbeträge zweckwidrig verwendet hat;
  • b) sie keine gemeinnützigen Zwecke mehr verfolgt oder ihr die (weitere) Steuervergünstigung wegen Nichtverfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke von dem für sie zuständigen Finanzamt versagt wird;
  • c) ihr eine Tätigkeit aufgrund behördlicher Anordnung bestandskräftig untersagt ist;
  • d) sie mittels der angegebenen Kontaktdaten nicht mehr erreichbar ist oder;
  • e) sie auch nach einmaliger Erinnerung den übernommenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an office@gensta.bremen.de
Rückfragen per Telefon an +4942136157686