OLG Düsseldorf/Hamm/Köln

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG Düsseldorf/Hamm/Köln (Nordrhein-Westfalen) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Registrierung gemeinnütziger Einrichtungen bei den OLGs Düsseldorf, Hamm und Köln wird zentral für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen. Die Eintragung erfolgt mit einem eigens eingerichteten Online-Portal. Weitere Hinweis finden Sie auf der Webseite des Gerichts.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Folgen Sie den Anweisungen im Online-Portal des OLG Düsseldorf/Hamm/Köln, um den Antrag korrekt und vollständig auszufüllen.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Der Beantragung zur Aufnahme erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Portal.

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG Düsseldorf/Hamm/Köln Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG Düsseldorf/Hamm/Köln stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Die Eintragung in die Geldauflagen-Liste des OLG Düsseldorf/Hamm/Köln ist bis auf Weiteres unbegrenzt gültig.
Die Eintragung in der Datenbank wird gelöscht, wenn:
  • die Einrichtung gemeinnützige Zwecke nicht mehr verfolgt oder ihr die (weitere) Steuervergünstigung wegen Nichtverfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke von dem für sie zuständigen Finanzamt versagt wird,
  • b) der Einrichtung eine Tätigkeit aufgrund behördlicher Anordnung bestandskräftig untersagt ist,
  • c) sich Anhaltspunkte nach Nr. 2 aus Sicht der datenbankführenden Stelle bestätigt haben,
  • d) die Einrichtung mittels der angegebenen Kontaktdaten nicht mehr erreichbar ist,
  • e) die Einrichtung auch nach einmaliger Erinnerung den übernommenen Verpflichtungen mit Ausnahme der in Nr. 2 Buchstabe c) und g) nicht nachkommt oder
  • f) die gesperrte Einrichtung auch nach einem von der datenbankführenden Stelle zu ermessenden Zeitraum nicht den Verpflichtungen nach Nr. 2 Buchstabe c) und g) nachgekommen ist. Eine Unterrichtung der Einrichtung über die Löschung aus der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen erfolgt nicht.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an geldauflagen@gsta-duesseldorf.nrw.de
Rückfragen per Telefon an +492118371934