OLG München

So lassen Sie Ihre Einrichtung auf die Geldauflagen-Liste des OLG München (Bayern) schreiben.

Inhalt

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Gerichts.

Wie fülle ich den Antrag aus?

Den Antrag zur Aufnahme auf die Liste der Geldauflagen-Empfänger können Sie entweder manuell ausfüllen oder Sie benutzen ganz einfach unseren Antragsgenerator:

  1. Erstellen Sie einen Account bei geldauflagen-spenden.de und melden Sie sich an.
  2. Vervollständigen Sie das Profil Ihrer Einrichtung, bspw. Ihres Fußballclubs oder Tierschutzvereins.
  3. Laden Sie vorausgefüllten Antragsunterlagen über den nachfolgenden Link herunter.

Wie reiche ich den Antrag ein?

Die Einreichung der Unterlagen erfolgt vorzugsweise per formloser E-Mail an GS-ReferatV@olg-m.bayern.de (Link inkl. Textvorlage) erfolgen.

Alternativ können die Unterlagen postalisch an die folgende Adresse übermittelt werden:
Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München

War meine Eintragung erfolgreich?

Die Erfahrung zeigt, dass sich die Gerichte bei der Bearbeitung der Anträge unterschiedlich viel Zeit lassen. Manche Gerichte melden sich erst kurz vor der turnusmäßigen Aufnahme zurück. Sollten Sie nach 4 Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, lohnt es sich, den Kontakt mit dem Gericht per Telefon oder E-Mail herzustellen.

Sollte Ihr Antrag aufgrund eines Formfehlers in unseren Antragsunterlagen abgelehnt worden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies in einer kurzen Nachricht mitteilen.

Im Falle der Aufnahme Ihrer Einrichtung in die Geldauflagen-Liste sollten Sie das Datum der Eintragung in Ihren OLG München Antragsnotizen vermerken. So haben Sie stets den Status Ihrer Anträge im Blick.

Falls bekannt, sollten Sie auch das Ablaufdatum der Listeneintragung in ihren Notizen vermerken, damit Sie rechtzeitig daran erinnert werden, Ihre Eintragung zu erneuern.

Hinweis: Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Korrektheit oder Aktualität der auf unserem Portal dargestellt Inhalte übernehmen. Die Verwendung unseres Portals, insbesondere des Antragsgenerators, geschieht auf eigene Gefahr. Wir übernehmen keine Verantwortung für Folgen, welche aus verzögert bearbeiteten oder abgelehnten Anträgen entstehen.

Was mache ich beim Erhalt einer Zahlung?

Sollten Sie eine Spende erhalten haben, müssen Sie dies zeitnah dem Gericht melden. Das OLG München stellt dafür keine besondere Vorlage bereit. Gern können Sie dafür unsere Meldevorlage verwenden.

Wie lange ist meine Eintragung gültig?

Die Eintragung in die Geldauflagen-Liste des OLG München ist 2 Jahre gültig.
Der Eintrag in der Liste wird automatisch nach 2 Jahren gelöscht (ausgenommen dem Eintragungsjahr), wenn keine Geldbeträge zugewiesen wurden, es sei denn, dass der weitere Verbleib in der Liste erneut beantragt wurde.
Mehr Infos finden Sie online unter diesem Link
Rückfragen per E-Mail an GS-ReferatV@olg-m.bayern.de
Rückfragen per Telefon an +498955972693